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Ein neuer Baustein im E-Beschaffungsportal – Bedarfserhebungstool geht online

Öffentliche Auftraggeber des Bundes können ab sofort ihre Bedarfe für Rahmenverträge über das neue elektronische Bedarfserhebungstool (BET) an die zentralen Vergabestellen des Bundes melden.

Erschienen: 20.06.2017

Öffentliche Auftraggeber des Bundes können ab sofort ihre Bedarfe für Rahmenverträge über das neue elektronische Bedarfserhebungstool (BET) an die zentralen Vergabestellen des Bundes melden. Im Rahmen des Projekts E-Beschaffung hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern ein neues Tool entwickelt, welches die elektronische Erfassung der Bedarfsmeldungen für Bedarfsträger und zentrale Beschaffungsstellen effizienter und komfortabler gestaltet.


Auf der Basis von Standardsoftware ist eine Anwendung entstanden, die die Bündelung der Bedarfe durchgehend digitalisiert. Medienbrüche bei der Bedarfserhebung gehören damit der Vergangenheit an. Das BET löst nicht nur die bekannten Erhebungstabellen in Excel ab, sondern bietet darüber hinaus auch die Funktionalität, ex-ante Meldungen für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (im Vorfeld von geplanten Beschaffungen) komfortabel an die Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) weiterzuleiten.


Der neue Service wird im E-Beschaffungsportal zur Verfügung gestellt, das seit Anfang des Jahres über den Link www.e-beschaffung.bund.de erreichbar ist. Mit der Einführung des BET werden die bisherigen Anwendungen um einen weiteren wichtigen Baustein auf dem Weg zu einem vollständig digitalisierten Beschaffungsverfahren ergänzt. Das BET wird im künftigen Querschnittsdienst E-Beschaffung aufgehen und laufend auf der Basis von Nutzeranforderungen der Bundesverwaltung weiterentwickelt.


Bei der Entwicklung des BET wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 erfüllt sind und eine hohe Benutzerfreundlichkeit gewährleistet ist. Das BET wird den Behörden der Bundesverwaltung lizenzkostenfrei zur Verfügung gestellt.

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