Willkommen beim Beschaffungsamt

Weiterführende
Informationen

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum "Pan-European Public Procurement Online" (PEPPOL), zu eForms und dem ELSTER-Unternehmenskonto.

Peppol

Weiterführende Informationen : PEPPOL

Weiterleitung zur PEPPOL-Webseite


Peppol steht für „Pan-European Public Procurement Online“ und bietet der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen die Möglichkeit, Informationen in Form von standardisierten elektronischen Dokumentenstrukturen über eine gesicherte, auf Internetverbindungen basierende Transportinfrastruktur international auszutauschen.

eForms


Auf der Grundlage von eForms sind die bisherigen EU-Standardformulare der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 für europäische Auftrags- und Vergabebekanntmachungen abgelöst worden. Während die bisherigen Formulare strukturell auf Papierformularen basierten, gibt die für eForms ab dem 25. Oktober 2023 relevante neue Durchführungsverordnung ((EU) 2019/1780) hierzu erstmalig ein standardisiertes Datenaustauschformat vor, dessen Nutzung für die Mitgliedsstaaten der EU in Teilen einheitlich verpflichtend ist, teilweise die Nutzung nationalen Regelungen überlässt und teils eine optionale Nutzung vorsieht.

Die Durchführungsverordnung findet Anwendung auf Vergabeverfahren, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt (EU-Vergaberecht). Regelungen zum EU-Vergaberecht finden sich bundeseinheitlich im vierten Teil des GWB sowie in den auf § 113 GWB basierenden Vergabeverordnungen, deren Änderung von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde (siehe https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0201-0300/203-23.html ).

Die Verwendung von eForms zur Publikation von Bekanntmachungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren ist ab 25. Oktober 2023 für EU-weite Vergabeverfahren verpflichtend.

Weiterführende Informationen : eForms

Weiterleitung zur Europäischen Kommission

Aus IT-fachlicher Sicht wurde mit dieser Durchführungsverordnung der EU für den Bereich des öffentlichen Einkaufs ein grundlegender Paradigmenwechsel vollzogen.

Die EU-Kommission setzt mit eForms wesentliche Grundsätze ihrer eGovernment-Strategie um, die grundlegende Voraussetzungen „guter“ Prozessdigitalisierung sind und Qualität sowie Nutzungs-/Auswertungsmöglichkeiten fortlaufend anfallender Prozessdaten erschließen (bspw. „Once-Only-Prinzip“ bei der Datenerfassung, das manuelle Erfassungsaufwände und damit einhergehende, zeitlich-inhaltliche Qualitätsmängel signifikant reduziert).

Die Festlegung des technischen Formats für eForms-konforme Bekanntmachungen erfolgt über den von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) betreuten Standard eForms-DE.

Weitere Informationen zu eForms sind hier zu finden:

Weitere Informationen zu eForms sind hier zu finden:

eForms als Bestandteil des XStandards Einkauf:

Einheitliches Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis


Mit dem bundeseinheitlichen Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER wird es Unternehmen möglich sein, sich gegenüber Anwendungen wie z.B. Vergabeplattformen einheitlich, einfach und schnell zu identifizieren.


Weitere Informationen zum ELSTER-Unternehmenskonto sind hier zu finden:

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