Technische Geräte müssen nicht entsorgt werden, wenn sie in der Behörde ausgedient haben. Deshalb hat das BeschA eine Rahmenvereinbarung zur Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchten Informations- und Kommunikationstechnik geschlossen.
Damit setzen wir neue Impulse für die Nachhaltigkeit und unterstützen andere Bundesbehörden bei einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie.
So wird öffentliche Verwaltung ökologischer und berücksichtigt soziale Nachhaltigkeit.
In unserem neuen Youtube-Video besuchen wir den Dienstleister der Rahmenvereinbarung und schauen hinter die Kulissen:
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