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Ersatzbeschaffungen der Länder für den ergänzenden Katastrophenschutz über das Kaufhaus des Bundes

BBK und KdB ermöglichen Ersatzbeschaffungen für den ergänzenden Katastrophenschutz über das Kaufhaus des Bundes

Erschienen: 21.11.2014

BBK und KdB ermöglichen Ersatzbeschaffungen für den ergänzenden Katastrophenschutz über das Kaufhaus des Bundes

Am 18. November 2014 fand in der Feuerwache 2 in Wiesbaden der Auftakt des Projektes „Ersatzbeschaffungen der Länder für den ergänzenden Katastrophenschutz über das Kaufhaus des Bundes“ statt. Das Projekt wird gemeinsam vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und dem Kaufhaus des Bundes (KdB) durchgeführt. Für die Durchführung einer Pilotphase stellte sich das Bundesland Hessen zur Verfügung.

Auf der Basis des „Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)“ ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC- Schutz, Sanitätswesen und Betreuung mit Fahrzeugen, Ausstattung und Gerät.

Das ZSKG wird von den Ländern in Bundesauftragsverwaltung ausgeführt. Die Länder und ihre Kommunen führen die notwendigen Ersatzbeschaffungen für die bundesfinanzierte Ausstattung daher in eigener Zuständigkeit durch. Mit dem Projekt „Ersatzbeschaffungen der Länder für den ergänzenden Katastrophenschutz über das Kaufhaus des Bundes“ will der Bund den mit der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen verbundenen Verwaltungsaufwand für die verwaltenden Stellen deutlich senken und einen schnelleren Warenbezug ermöglichen. Zugleich kann durch den Anschluss der Katastrophenschutzbehörden an das KdB die Nachfrage gebündelt und damit eine wirtschaftliche und sparsame Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes erreicht werden.

Mit der Anbindung der zuständigen Katastrophenschutzbehörden an das KdB haben die verwaltenden Stellen Zugriff auf zuvor vom KdB abgeschlossene Rahmenvereinbarungen des Bundes und können aus diesen Rahmenvereinbarungen die benötigten Produkte künftig elektronisch bestellen. Wesentlicher Teil der Auftaktveranstaltung war eine Schulung von Angehörigen der zuständigen Verwaltungsbehörden aus dem Regierungsbezirks Darmstadt, die als erste die Möglichkeiten des Warenbezugs aus dem KdB nutzen sollen. Schwerpunkte der Schulungsmaßnahme waren die Themen Bedarfserhebungen, Rahmenvereinbarungen, sicherer Umgang mit der internetbasierten KdB-Anwendung sowie selbstverständlich die Durchführung einer Beschaffung über das KdB.

Nach Ablauf des Pilotverfahrens, das derzeit auf ca. 6 Monate ausgerichtet ist, sollen auch die Katastrophenschutzbehörden der anderen Bundesländer an das KdB angeschlossen werden. BBK und KdB erhoffen sich von dem Pilotverfahren weiterführende Erkenntnisse zum elektronischen Beschaffungsverfahren, Anregungen zur Optimierung der Beschaffungsprozesse und der diesbezüglichen Verwaltungsverfahren sowie hilfreiche Hinweise zur Fortentwicklung der IT-Verfahren im KdB.

Weitere Informationen zum Kaufhaus des Bundes sowie zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie unter folgenden Links:

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