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Neue Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung

Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung aktualisiert und der Schutz von Beschäftigten in globalen Lieferketten wird erhöht

Erschienen: 07.05.2019

  • Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung aktualisiert
  • Schutz von Beschäftigten in globalen Lieferketten wird erhöht

In einer gemeinsamen Initiative haben das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) und der Digitalverband Bitkom die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen aktualisiert. Entsprechend den Vorgaben des von der Bundesregierung 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ nehmen die Pflichten von Auftragnehmern der öffentlichen Hand zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Bereitstellung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen künftig einen noch breiteren Raum ein als bisher.

Die Anforderungen sind in der neuen Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung niedergelegt, die unproblematisch in die Ausschreibungen der öffentlichen Hand mit ihren Bietern beziehungsweise Auftragnehmern eingebunden werden kann. Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, setzen heute mit ihren Unterschriften die Verpflichtungserklärung in Kraft.

„Mit der überarbeiteten Erklärung leisten wir einen Beitrag zu den Vorgaben der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ und im Koalitionsvertrag. Damit zeigen wir, dass für uns die Anerkennung von Menschenrechten und grundlegenden Arbeitnehmerrechten kein bloßes Lippenbekenntnis ist, sondern dass wir sie auch in der Beschaffungspraxis durchsetzen“, sagt BeschA-Direktorin Dr. Settekorn.

„Die Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Verpflichtungserklärung ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten in ITK-Betrieben weltweit. Für die Unternehmen sind die vereinbarten Verpflichtungen sehr ambitioniert. Das gilt insbesondere für jene Fälle, in denen der Auftragnehmer keinen direkten Einfluss auf seine eigenen Zulieferer nehmen kann“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Rohleder.

Die aktualisierte Verpflichtungserklärung dehnt die Pflichten der Anbieter von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher aus. Bei der Produktion sind seit längerem die ILO-Kernarbeitsnormen, etwa das Verbot von Kinder- und Sklavenarbeit, Diskriminierungsverbote und das Recht auf Tarifverhandlungen, zu beachten. Nun gelten zusätzlich Standards zum Arbeitsschutz und bei der Verwendung von chemischen Stoffen, zu Mindestlöhnen, zur Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und zur sozialen Sicherheit. Die einzuhaltenden Standards sind den Beschäftigten vor Ort bekannt zu machen. „Dies muss für alle Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben“, sagt Dr. Rohleder.

Auch werden die Nachweisanforderungen für die Unternehmen strenger. Danach ist für staatliche Einkäufer in Bund, Ländern und Kommunen bei Nutzung der Mustererklärung künftig bei Großaufträgen bis in die dritte Stufe der Lieferkette transparent nachvollziehbar und überprüfbar, ob soziale Arbeitsstandards bei der Produktion des Beschaffungsgegenstands eingehalten wurden. Sie können sich durch vorzulegende Audit-Nachweise oder sonstige Unterlagen und durch Besuch von Produktionsstätten von der tatsächlichen Einhaltung der Standards überzeugen.

Schließlich kann die Verpflichtungserklärung künftig nicht nur für Ausschreibungen von ITK-Hardware und für ITK-Dienstleistungen, sondern auch für die Beschaffung von Software verwendet werden.

Mit der Überarbeitung der Verpflichtungserklärung führen Bitkom und BeschA ihre inzwischen siebenjährige Zusammenarbeit fort. „Neben den Experten des Bitkom haben wir in einer Anhörung auch Vertreter der Zivilgesellschaft, von Kirchen und weitere Beschaffende zu der neuen Verpflichtungserklärung beteiligt. Wir werden uns bemühen, weitere Aspekte der sozialen Nachhaltigkeit in die Lieferkette zu implementieren“, sagt BeschA-Direktorin Dr. Settekorn. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Rohleder ergänzt: „Wir unterstützen den Staat beim sozial nachhaltigen Einkauf. Die Bitkom-Branche ist sich ihrer Verantwortung für faire Arbeitsbedingungen weltweit bewusst und nimmt sie ernst.“ In den Verhandlungen hatten alle Beteiligten das Ziel, bei der Wahrung von Arbeitnehmerrechten so weit wie möglich voranzukommen, ohne die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung vor unüberwindbare Hürden zu stellen.

Die Verpflichtungserklärung kann in die Ausschreibung zwischen öffentlicher Hand und Auftragnehmer unproblematisch integriert werden, sodass die Pflichten der Erklärung zu den vertraglichen Pflichten des Anbieters werden. Sie ist im Internet unter www.nachhaltige-beschaffung.info frei verfügbar. Zusätzlich werden dort wesentliche Begriffe in einem Glossar erläutert. Eine Handreichung zur Unterstützung bei der Anwendung durch die öffentliche Hand wird in den kommenden Wochen folgen.

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